Kamera Überwachung

Videoüberwachung ist ein sensibles Thema und gibt viele Aspekte, wie z.B. die Sicherheit zu bedenken. Wir sind hierbei gerne an Ihrer Seite, beraten und installieren für Sie.

Ob Büro, Ladengeschäft, Tankstelle, Lager, Fabrik, Schule, Krankenhaus, Privat, Haus oder Eigenheim mit Alarmanlagen, Videoüberwachung, Fenster- und Türsicherungen, Schließanlagen, Containersicherheit und Zutrittskontrollen, für all diese Objekte können Sie bei uns Hardware und Dienstleistungen beziehen.

Wir sind leistungsstark! Von der kleinen Einzelkamera bis zu komplexen Systemen im High-End Bereich. Beratung, Konzeption und Umsetzung aus einer Hand!

Darum rechnet sich Videoüberwachung für Sie

1. Eine Videoüberwachung kann eine abschreckende Wirkung ausüben und die meisten Gelegenheitstäter in die Flucht treiben.

2. Auch bei Abwesenheit beobachten zu können, schließt mit ein, bestens informiert zu sein und bei Bedarf eingreifen zu können oder gar Hilfe zu gewährleisten.

3. Oder aber diesen buchstäblich ins Gesicht schauen. So können sie erkannt und bestenfalls schnell gefasst werden.

Hinweise (rechtliche Basis und praktische Tipps)

Sind auch Tonaufnahmen erlaubt?

Ist neben der Video- auch eine Audiofunktion vorhanden, muss diese immer deaktiviert werden. Die Grundlagen für die Videoüberwachung umfassen keine Tonaufnahmen. Erfolgt das Abhören dennoch, ist dies laut § 201 StGB eine Straftat.

Sind Hinweise rund um die Videoüberwachung notwendig?

Ist die Überwachung per Video zulässig, sind gleichzeitig auch Hinweisschilder notwendig. Ein einfacher Hinweis auf die erfolgte Videoüberwachung ist jedoch nicht ausreichend. Zum Schutz der Betroffenenrechte muss hierbei die verantwortliche Stelle, der verfolge Zweck, die Betroffenenrechte und die Speicherdauer mit angegeben werden.

Wie lange ist eine Aufzeichnung der Bilddaten erlaubt?

Diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Sowohl landesrechtliche Regelungen wie auch Hinweise in der DSGVO fehlen rund um die Speicherdauer. Dementsprechend kommen allgemeine datenschutzrechtliche Hinweise zur Geltung.

Eigentlich sollte die Löschung nach 48 Stunden erfolgen. Denn diese Frist ist für eine Entscheidung vorgesehen, ob beispielsweise für eine Beweissicherung eine längere Speicherung notwendig ist. Selbstverständlich ist in begründeten Fällen eine längere Sicherung möglich.

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